Rechtsprechung
   BGH, 25.09.1985 - 3 StR 209/85   

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https://dejure.org/1985,3390
BGH, 25.09.1985 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1985,3390)
BGH, Entscheidung vom 25.09.1985 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1985,3390)
BGH, Entscheidung vom 25. September 1985 - 3 StR 209/85 (https://dejure.org/1985,3390)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung - Abweichung von der rechtlichen Würdigung der zugelassenen Anklage - Verschleierung von Einnahmen zur Senkung der Steuerlast - Pflicht zur Beweiserhebung - Vollendete Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.04.1965 - VIII ZR 113/63

    Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Pfändung - Vorliegen einer

    Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 209/85
    Eine solche Auslegung ist möglich; sie läßt Rechtsfehler nicht erkennen (vgl. BGH MDR 1965, 738).
  • BGH, 02.02.1981 - 3 StR 510/80

    Begehung der Steuerhinterziehung im Beitragungsverfahren - Drittschuldner als

    Auszug aus BGH, 25.09.1985 - 3 StR 209/85
    Das Landgericht ist zu Recht davon ausgegangen, daß vollendete Steuerhinterziehung auch im Beitreibungsverfahren begangen werden kann (Senatsbeschluß vom 2. Februar 1981 - 3 StR 510/80 bei Holtz MDR 1981, 454).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2016 - 3d A 1608/11

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis wegen Begehung eines

    vgl. BGH, Beschluss vom 21. August 2012 - 1 StR 26/12 -, wistra 2012, 482 = juris, m.w.N., Urteile vom 19. Dezember 1997 - 5 StR 569/96 - BGHSt 43, 381 = juris Rdn. 33, 98; und vom 25. September 1985 - 3 StR 209/85 -, wistra 1986, 26 = juris Rdn. 13; Jäger in: Klein, AO, 11. Aufl. 2012, § 370 Rdn. 52, 80.
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98

    Haftung: - Umfang der Gehilfenhaftung

    In derartigen Fällen wird Beihilfe auch bereits durch die Vorbereitungshandlung geleistet (Bundesgerichtshof ? BGH -, Urteil vom 25.09.1985, 3 StR 209/85, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ? HFR ? 1987, 208; Tröndle, 46. Aufl. § 27 Rn. 2 m. w. N.).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Die Beihilfe kann auch bereits bei einer noch straflosen Vorbereitungshandlung geleistet werden (Bundesgerichtshof (BGH) vom 25.09.1985, 3 StR 209/85, HFR 1987, 208; Tröndle, Kommentar zum StGB, 46. Aufl. § 27 Rn. 2 m.w.N.).
  • FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98

    Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von

    Die Beihilfe kann auch bereits bei einer noch straflosen Vorbereitungshandlung geleistet werden (Bundesgerichtshof (BGH) vom 25.09.1985, 3 StR 209/85, HFR 1987, 208; Tröndle, Kommentar zum StGB, 46. Aufl. § 27 Rn. 2 m.w.N.).
  • FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98

    Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung;

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Rechtsprechung
   BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85   

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https://dejure.org/1985,3298
BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85 (https://dejure.org/1985,3298)
BGH, Entscheidung vom 20.12.1985 - 2 StR 417/85 (https://dejure.org/1985,3298)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 1985 - 2 StR 417/85 (https://dejure.org/1985,3298)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Beweisantrags durch das Gericht bei Wahrunterstellung einer Aussage - Rechtsfehlerhafte Ablehnung eines Beweisantrages als Revisionsgrund - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Zeugenbeweises wegen Ungeeignetheit, Verletzung der Wahrunterstellung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.02.1982 - 3 StR 398/81

    Anforderungen an Verurteilung wegen psychischer Beihilfe - Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85
    Unter den gegebenen Umständen läßt sich nicht ausschließen, daß der Angeklagte C. in anderer Weise - etwa durch eine bloß psychische Unterstützung der Mitangeklagten (vgl. BGH Strafverteidiger 1982, 517; Lackner, StGB 16. Aufl. § 27 Anm. 3) - Beihilfe zur Haupttat geleistet hat.
  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83

    Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1984, 363, 364; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1985 - 4 StR 324/85).
  • BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines

    Auszug aus BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85
    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1984, 363, 364; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1985 - 4 StR 324/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85   

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https://dejure.org/1985,4297
BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85 (https://dejure.org/1985,4297)
BGH, Entscheidung vom 17.09.1985 - 2 StR 351/85 (https://dejure.org/1985,4297)
BGH, Entscheidung vom 17. September 1985 - 2 StR 351/85 (https://dejure.org/1985,4297)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Urteils wegen Absehens des Gerichts von der aufgrund eines unbedingt gestellten Beweisantrags angeordneten Beweiserhebung ohne Gerichtsbeschluß

  • rechtsportal.de

    StPO § 244 Abs. 3, Abs. 6
    Strafprozeßrecht: Absehen von einer zuvor angeordneten Beweiserhebung ohne gerichtlichen Beschluß

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
  • StV 1985, 488
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.03.1985 - 2 StR 596/84

    Bestimmung des Strafrahmens - Besonders schwerer Fall - Arglistiges Ausnutzen -

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85
    Aus den Gründen, die der erkennende Senat in einem vergleichbaren Fall im einzelnen ausgeführt hat (vgl. Urteil vom 20. März 1985 - 2 StR 596/84), fehlt es im vorliegenden Fall bereits an den Voraussetzungen, die gegeben sein müssen, um ein Strafverfolgungsverbot zu begründen.
  • BGH, 19.04.1983 - 1 StR 215/83

    Beweiserhebungsanspruch eines Angeklagten

    Auszug aus BGH, 17.09.1985 - 2 StR 351/85
    Daß das Landgericht ohne Gerichtsbeschluß von der Beweiserhebung abgesehen hat, obwohl es diese aufgrund eines unbedingt gestellten Beweisantrags angeordnet hatte, nötigt zur Aufhebung des Urteils, soweit es Boumis betrifft (BGH, Beschluß vom 19. April 1983 - 1 StR 315/83 = StV 1983, 318).
  • OLG Hamm, 14.12.2005 - 2 Ss OWi 809/05

    Beweisantrag; Ablehnung; Zeitpunkt der Bescheidung; Änderung der Entscheidung

    Einen Beweisantrag, dem zunächst stattgegeben worden war, muss es dann nachträglich ablehnen und zwar in einem mit Gründen versehenen Beschluss (vgl. BGH StV 1985, 488).
  • BGH, 19.12.1986 - 2 StR 519/86

    Notwendigkeit eines Gerichtsbeschlusses bei Absehen von der Beweiserhebung -

    Die Strafkammer mußte deshalb die Zeugin vernehmen oder in einem begründeten Beschluß darlegen, warum eine solche Vernehmung nachträglich abgelehnt wurde (vgl. BGH, Beschluß vom 17. September 1985 - 2 StR 351/85 = Strafverteidiger 1985, 488).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85   

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https://dejure.org/1985,7293
BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,7293)
BGH, Entscheidung vom 16.07.1985 - 5 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,7293)
BGH, Entscheidung vom 16. Juli 1985 - 5 StR 409/85 (https://dejure.org/1985,7293)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtliche Wirkungen des Unterbleibens der Benachrichtigung eines Beschuldigten hinsichtlich der Vernehmung eines Zeugen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
  • StV 1985, 397
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 03.11.1982 - 2 StR 434/82

    Verwertbarkeit der Aussage einer Zeugin, die sie im vorbereitenden Verfahren vor

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85
    Deshalb durfte die Aussage des Ermittlungsrichters über die von der Zeugin gemachten Angaben gegen den Widerspruch des Verteidigers (den dieser im Beweisantrag vom 11. Dezember 1984 erklärt hatte) nicht verwertet werden (BGHSt 26, 332, 335; 31, 140, 144).
  • BGH, 11.05.1976 - 1 StR 166/76

    Bedeutung der Benachrichtigungspflicht hinsichtlich einer richterlichen

    Auszug aus BGH, 16.07.1985 - 5 StR 409/85
    Deshalb durfte die Aussage des Ermittlungsrichters über die von der Zeugin gemachten Angaben gegen den Widerspruch des Verteidigers (den dieser im Beweisantrag vom 11. Dezember 1984 erklärt hatte) nicht verwertet werden (BGHSt 26, 332, 335; 31, 140, 144).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85   

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https://dejure.org/1985,11639
BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
BGH, Entscheidung vom 04.07.1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
BGH, Entscheidung vom 04. Juli 1985 - 4 StR 324/85 (https://dejure.org/1985,11639)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Hilfsbeweisantrags auf Zeugenvernehmung - Erledigung eines Beweisantrags durch Wahrunterstellung - Umfang der Wahrunterstellung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.07.1980 - 2 StR 135/80

    Anforderungen an die Wahrunterstellung im Strafprozeß

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 16.03.1984 - 2 StR 719/83

    Einstellung des Verfahren wegen Fehlens der Verfahrensvoraussetzung des

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 24.03.1982 - 2 StR 132/82

    Umfang der Wahrunterstellung bei Ablehnung eines Beweisantrages durch ein Gericht

    Auszug aus BGH, 04.07.1985 - 4 StR 324/85
    Der Beweisantrag ist im Rahmen der Wahrunterstellung auszulegen, wobei nicht der Wortlaut, sondern der Sinn entscheidet; durch Wahrunterstellung wird also ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH StV 1984, 363; 1982, 356; NStZ 1981, 33).
  • BGH, 20.12.1985 - 2 StR 417/85

    Strafprozeßrecht: Ablehnung eines Zeugenbeweises wegen Ungeeignetheit, Verletzung

    Durch Wahrunterstellung wird ein Beweisantrag nur dann erledigt, wenn sie dem vollen Sinn des Antrags gerecht wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BGH Strafverteidiger 1984, 363, 364; BGH, Beschluß vom 4. Juli 1985 - 4 StR 324/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 23.10.1985 - 2 StR 514/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,11109
BGH, 23.10.1985 - 2 StR 514/85 (https://dejure.org/1985,11109)
BGH, Entscheidung vom 23.10.1985 - 2 StR 514/85 (https://dejure.org/1985,11109)
BGH, Entscheidung vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85 (https://dejure.org/1985,11109)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erhebung der Nachtragsanklage in einer den Mindestanforderungen genügenden Form als von Amts wegen zu beachtende Verfahrensvoraussetzung - Verfahrenseinstellung bei fehlerhafter Nachtragsanklage

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.04.1986 - 1 StR 121/86

    Tateinheit zwischen Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis bei Vollendung eines

    Dem schließt sich der Senat an (zur Aufrechterhaltung der festgesetzten Gesamtstrafe vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. September 1984 - 3 StR 399/84 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
  • BGH, 03.04.1986 - 4 StR 151/86

    Begriff der "besonderen Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB)

    Denn den Urteilsgründen ist nicht zu entnehmen, ob sich der Tatrichter der Möglichkeit bewußt gewesen ist, daß auch Umstände, die bei einer Einzelbewertung nur einfache, durchschnittliche Milderungsgründe wären, durch ihr Zusammentreffen das Gewicht und die Bedeutung "besonderer Umstände" im Sinne des § 56 Abs. 2 StGB erlangen können (BGH NStZ 1984, 360; wistra 1985, 20; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1985 - 3 StR 6/85 - und vom 23. Oktober 1985 - 2 StR 514/85).
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Rechtsprechung
   BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,13667
BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85 (https://dejure.org/1985,13667)
BGH, Entscheidung vom 31.07.1985 - 2 StR 336/85 (https://dejure.org/1985,13667)
BGH, Entscheidung vom 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 (https://dejure.org/1985,13667)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten - Triebstörung als "schwere seelische Abartigkeit" im Sinne des § 21 StGB und § 20 StGB - Juristischer Krankheitsbegriff - Absehen von der Anordnung von Führungsaufsicht und der Erteilung von Weisungen ...

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Sachkunde von Sachverständigen bei Sexualdelikten; Triebstörung als "schwere seelische Abartigkeit" im Sinne des § 21 StGB und § 20 StGB; Juristischer Krankheitsbegriff; Absehen von der Anordnung von Führungsaufsicht und der Erteilung von Weisungen bei ...

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.11.1969 - 3 StR 249/68

    Zerstückelung im Luftschutzstollen - § 211 StGB, Sexualdelikte

    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85
    Es liegt auch kein Ausnahmefall vor, der die Zuziehung eines weiteren Sachverständigen erfordert hätte, der über spezielle wissenschaftliche Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Sexualforschung und insbesondere der krankhaften Verirrungen des Trieblebens verfügt (BGHSt 23, 176, 187 ff).

    Der Vorwurf der Beschwerdeführerin, Sachverständiger und Gericht hätten den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 201, 204; 23, 176, 191, ferner BGHSt 14, 30, 32.) entwickelten "juristischen Krankheitsbegriff" verkannt, ist nicht berechtigt.

  • BGH, 27.11.1959 - 4 StR 394/59

    Aufrechterhaltung der Feststellungen bei Teilaufhebung

    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85
    Der Vorwurf der Beschwerdeführerin, Sachverständiger und Gericht hätten den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 201, 204; 23, 176, 191, ferner BGHSt 14, 30, 32.) entwickelten "juristischen Krankheitsbegriff" verkannt, ist nicht berechtigt.
  • BGH, 13.12.1963 - 4 StR 379/63
    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85
    Der Vorwurf der Beschwerdeführerin, Sachverständiger und Gericht hätten den von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 19, 201, 204; 23, 176, 191, ferner BGHSt 14, 30, 32.) entwickelten "juristischen Krankheitsbegriff" verkannt, ist nicht berechtigt.
  • BGH, 19.11.1956 - 2 StR 493/56
    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85
    Denn auf einem Verstoß gegen die Verpflichtung, sich in der ablehnenden Entscheidung mit den im Beweisantrag angegebenen Tatsachen auseinanderzusetzen (BGHSt 10, 116, 118), könnte hier das Urteil nicht beruhen.
  • BGH, 22.08.1984 - 3 StR 317/84

    Erfordernis der Prüfung des Vorliegens eines Ausschlusses oder einer erheblichen

    Auszug aus BGH, 31.07.1985 - 2 StR 336/85
    Die Strafkammer hat dem Umstand, daß das Verhalten des Angeklagten auf eine Triebanomalie hinwies, durch Zuziehung eines psychiatrischen Sachverständigen Rechnung getragen (BGH Strafverteidiger 1984, 507).
  • BGH, 16.12.1992 - 2 StR 440/92

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung bei Tatsachenfeststellung

    Das gilt auch, wenn es um die Beurteilung geistig-seelischer Zustände geht, wie die hier in Frage stehende sadistische Deviation (vgl. BGH, Beschl. v. 28. August 1990 - 1 StR 40/90 - BGHR StGB §,21 seelische Abartigkeit 12; BGH, Urt. v. 31. Juli 1985 - 2 StR 336/85 - BGH, Beschl. v. 12. Juni 1984 - 4 StR 333/84 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 16.08.1985 - 5 StR 516/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,12149
BGH, 16.08.1985 - 5 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,12149)
BGH, Entscheidung vom 16.08.1985 - 5 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,12149)
BGH, Entscheidung vom 16. August 1985 - 5 StR 516/85 (https://dejure.org/1985,12149)
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Volltextveröffentlichung

Papierfundstellen

  • NStZ 1986, 207
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.07.1983 - 1 StR 174/83

    Notwendigkeit des Vorliegens einer Erklärung der obersten Dienstbehörde über die

    Auszug aus BGH, 16.08.1985 - 5 StR 516/85
    Ein Sonderfall, wie ihn der erste Strafsenat in BGH NJW 1984, 65, 66 zu entscheiden hatte, lag hier nicht vor.
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